Rechtliche Hinweise · Legal notes

Was Unterschrift, Stempel und Rechnung bedeuten

Kurz und ehrlich: was UCA PDF Editor macht und was nicht. Keine Rechtsberatung. (English summary at the end.)

1. Die Unterschrift in der App

Eine gezeichnete oder gespeicherte Unterschrift, die Sie in ein PDF setzen, ist eine einfache elektronische Signatur im Sinne von Art. 3 Nr. 10 eIDAS-Verordnung (EU 910/2014). Sie ist rechtlich zulässig und als Beweismittel verwertbar (Art. 25 Abs. 1 eIDAS), aber:

Optional kann die App ein Integritätssiegel setzen (eine digitale PDF-Signatur mit einem Geräteschlüssel). Es zeigt nur, ob das PDF danach verändert wurde. Es ist ebenfalls kein qualifiziertes Siegel und keine QES.

2. Der Firmenstempel

Ein Stempel hat in Deutschland keine eigene Rechtswirkung; es gibt keine Pflicht zum Stempel. Er zeigt, dass ein Dokument aus der Firma kommt. Die Firma wird nur verpflichtet, wenn die unterschreibende Person vertretungsberechtigt ist. Die App druckt deshalb vor dem Namen, was der Firmen-Admin für die Person festgelegt hat:

"Verifiziert" bedeutet in der App: der Firmen-Admin hat die Person und ihre Zeichnungsbefugnis bestätigt. Das ist keine Prüfung durch eine Behörde oder durch uns. Die Unterschrift jeder Person zeichnet diese selbst in der App; der Admin gibt sie frei. Niemand kann eine Unterschrift für eine andere Person hochladen.

Es ist kein elektronisches Siegel nach eIDAS (das verlangt einen qualifizierten Vertrauensdienst).

3. Geschäftsbriefe

Briefe und Formulare an bestimmte Empfänger müssen Pflichtangaben tragen (§ 37a HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktG, § 125a HGB): Firma, Rechtsform, Sitz, Registergericht und Registernummer, bei der GmbH alle Geschäftsführer. Im Firmenkonto setzt die App diese Angaben aus den Firmendaten in die Fußzeile. Der Brief folgt dem Layout der DIN 5008.

4. Rechnungen

5. Datenschutz

Ihre Dokumente bleiben auf Ihrem Gerät. Firmen schließen mit uns einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO). Unser Server steht in den USA (IONOS, Standardvertragsklauseln). Details: Datenschutzerklärung.

English summary

Signatures made in the app are simple electronic signatures (eIDAS Art. 3 No. 10): valid evidence, but not qualified and not a replacement for the German written form (§ 126 BGB). A company stamp has no legal effect of its own; the company is bound only if the signer is authorised (i. A. / i. V. / ppa. / managing director), as set by the company admin. "Verified" means confirmed by the company admin, not by an authority. Invoices are checked against § 14 (4) UStG; domestic B2B invoices need an e-invoice format (ZUGFeRD/XRechnung) after the transition period. The app is not an archive (keep invoices 8 years).

Stand: 22. Oktober 2026 / 22 October 2026